Feuerschutztüren/-Tore und Feststellanlagen



Brandschutztüren DIN 14677 (künftig DIN EN 16034)
Feuerabschlüsse, darunter zum Beispiel Brandschutztüren, sind in Brandwänden montiert und dienen der Abschottung eines Brandes, um eine Ausdehnung giftiger Rauchgase und das Übergreifen eines Feuers in andere Brandabschnitte zu verhindern bzw. zu verzögern. Durch das selbständige schließen dieser Einrichtungen, soll in erster Linie gewährleistet werden, dass sich Menschen im Ernstfall über vorgegebene Flucht- und Rettungswege ins Freie retten können. Grundlage dafür ist allerdings, dass im Notfall eine zuverlässige und störungsfreie Funktion dieser Einrichtungen besteht.
Feuerschutztüren und -Tore sind entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung sowie der dazugehörigen Einbauanleitung des Herstellers zu warten, bzw. instand zu setzen.
Hinzu kommen Montage- und Wartungsanleitung, Übereinstimmungserklärung (Errichterbescheinigung) der Montagefirma und Zulassungsbescheid des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik). Lassen Sie sich diese Unterlagen unbedingt nach erfolgter Montage aushändigen, da diese sehr wichtig zur Vorlage bei Behörden und Versicherungen sein können.
Befinden sich Feuerschutzabschlüsse wie Brand- und Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen, müssen diese zwingend mit einer Panikfunktion ausgestattet sein. Das bedeutet das sich diese Türen immer, auch im abgeschlossenen Zustand, in Fluchtrichtung durch Betätigung der Drückergarnitur öffnen lassen müssen.
Die gängigsten Bezeichnungen für Brandschutztüren und deren Feuerwiderstandsklassen lauten:
Brandschutztür T30 – feuerhemmend
Brandschutztür T60 – hochfeuerhemmend
Brandschutztür T90 – feuerbeständig
Brandschutztür T120 – hochfeuerbeständig
Die Angabe nach dem Buchstaben T bedeutet die Zeit die eine Tür ein Durchschlagen des Feuers mindestens verhindern muss. z.B. T-30 = 30 Minuten
Zusätzlich kann die Bezeichnung RS vorhanden sein, welche bedeutet das die vorhandene Brandschutztüre auch Rauch- und Gasdicht abschließend ist.
Brandschutztüren gibt es in ein- und zweiflügliger Ausführung.
Die zweiflüglige Version ist zusätzlich mit einer Schließfolgeregelung ausgestattet.
Es sind auch Ausschnitte für Brandschutzverglasungen (durchlässige (G) und undurchlässige (F) Wärmestrahlung) möglich.
Brandschutztore nach DIN EN 14600
Die Schließgeschwindigkeit für horizontal schließende Tore, die üblicherweise offengehalten werden und deren Schließmechanismus bei Rauch und Feuer freigegeben wird, muss so eingestellt werden, dass ein Zehntel der Flügelbreite je Sekunde jedoch bis max. 300mm/s nicht überschritten wird. Zudem muss der Schließvorgang von akustischen und visuellen Warnsignalen begleitet werden.
Grundsätzliche Anforderungen!
- Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein (Türblatt muss von allein ins Schloss fallen) und sind deshalb mit einem Türschließer oder einem Federband ausgestattet.
- Falls betriebsbedingt Brandschutztüren offengehalten werden müssen, sind diese mit geeigneten Feststellanlagen nachzurüsten.
- Ihre Funktionsfähigkeit muss zuverlässig über einen längeren Zeitraum gegeben sein und muss monatlich durch den Betreiber oder einer beauftragten Person überprüft werden.
- Der Feuerschutzabschluss (Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel) muss als Komplettsystem von einem Hersteller geliefert werden.
- Zertifizierungsschild(er) müssen an vorhandenen Brandschutztüren angebracht sein, ansonsten muss davon ausgegangen werden, dass die Zulassung erlöschen ist.
- Prüfbücher und Datenblätter sind gut zu verwahren.
Feuerschutztüren und -Tore
- dürfen niemals am Schließen gehindert werden.
- Wenn Gegenstände, wie zum Beispiel Keile, die Tür offenhalten, ist kein Brandschutz mehr gewährleistet und es besteht kein Versicherungsschutz!
- sollten mit nachfolgendem Hinweisschild gegenzeichnet sein.

Wartung: Eine fachgerechte Wartung muss innerhalb von 12 Monaten durch eine sachkundige Person erfolgen.


Feststellanlagen DIN 14677
Feststellanlagen (FSA) werden auch als Türfeststellanlagen (TFA) bezeichnet und dienen dem Offenhalten von Feuerschutzabschlüssen und Brandschutzabschlüssen wie
- – Brandschutztüren
- – Rauchschutztüren
- – Brandschutztore
Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung sichert eine Feststellanlage das sichere schließen der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse.
Neu errichtete Feststellanlagen unterliegen einer Abnahmeprüfung durch den Hersteller oder einer vom Hersteller zertifizierten Person. Die Abnahmeprüfung muss dokumentiert und durch ein entsprechendes Abnahmeschild an der Einrichtung gekennzeichnet werden.
Bevor eine Nachrüstung einer Feststellvorrichtung an einer vorhanden Feuerschutztür durchgeführt werden kann, muss überprüft werden ob die vorhandene Feuerschutztür für diesen Umbau zugelassen ist und nicht ihre Zulassung verliert.
Eine Feststellanlage besteht aus min. folgenden Komponenten:
- – einem Sturzmelder
- – einer Feststellvorrichtung
- – einer Steuereinheit mit 230V Netzversorgung
- – eine rote Handauslöseeinrichtung mit der Aufschrift „Tür schließen“
Auch hier gibt es unterschiedliche Ausführungen und Arten von Feststellvorrichtungen.
- – integrierte elektromagnetische Feststellung, Steuerung und Überwachung durch einen Rauchmelder, direkt in der Gleitschiene für ein- und zweiflüglige Feuerschutztüren und zusätzlicher Handauslösung.
- – Separat zu montierende elektrische Haftmagnete mit geeigneten Haftgegenplatten, frei montierbarer Steuereinheit, Rauchschalter und Handauslösung für ein- und zweiflüglige Feuerschutztüren und Brandschutztore.
- Wartung: Eine fachgerechte Wartung muss innerhalb von 12 Monaten durch eine sachkundige Person erfolgen.
Bei Fragen oder Anregungen, melden Sie sich gern.
Oliver Di Natale
Bürgerstraße 20
47057 Duisburg
Fax: 0203 – 346 999 60

