RWA - Anlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen   DIN 18232 

Natürliche Rauchabzugs-Anlagen (NRA- Anlagen) gehören zur Gruppe der Rauch und Wärme-Abzugsanlagen (RWA-Anlagen). Die Zusatzbezeichnung „natürlich“ verdanken sie ihrer Fähigkeit, sich den natürlichen thermischen Effekt von Rauch zunutze zu machen. Die wesentlichen Funktionsweisen von NRA-Systemen sind elektrisch, pneumatisch und pyrotechnisch.

Elektrische NRA-Anlagen werden in der Regel über eine Steuerzentrale und mehrere elektrische Handauslöser (manuelle Auslösungen) gesteuert. Zum modernen Standard gehören darüber hinaus auch optische und thermische Auslösungen, die zum Beispiel über Rauchmelder (automatische Auslösung) erfolgen.

Pneumatische Anlagen arbeiten hingegen mit Druck. Bei diesen Anlagen sind spezielle Rohrleitungen mit entsprechenden Pneumatik-Zylindern oder Entriegelungen an Lichtkuppeln, Fenstern oder Lichtbändern verbunden. Löst nun jemand die Anlage über die Notauslösestation aus, indem die Scheibe eingeschlagen und das vorhandene Handhebel- oder Drehventil betätigt bzw. geöffnet wird, geschieht folgendes: Die vorhandene CO²-Patrone oder Flasche setzt das Leitungssystem unter Druck und dadurch werden Fenster, Lichtkuppeln oder Klappen in Lichtbändern (NRWG – Natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät) durch geeignete Öffnungsaggregate geöffnet und gefährliche Rauchgase und Hitze könnte im Ernstfall entweichen. Dieses System ist zusätzlich auch mit einer thermischen Komponente (TAG), die sich meistens direkt im Bereich der Öffnung befindet, verfügbar: Dazu platzt, ab einer bestimmten vorgegeben Temperatur durch eine mit gefärbter Flüssigkeit gefüllten Glasphiole. Diese Reaktion aktiviert das sogenannte Anstechen einer CO²-Patrone, die das Leitungssystem zwischen TAG und Öffnungsaggregat unter Druck setzt und das NRWG öffnet.

Pyrotechnische Anlagen sind in der Regel ähnlich aufgebaut, nur werden die NRWGs durch einen Sprengsatz geöffnet. Den Impuls für die notwendige kleine Explosion erhält das Bodenstück entweder pneumatisch (wie beschrieben) über einen Hammerzylinder der ab einen bestimmten Druck reagiert, thermisch über einen sogenannten Thermobügel mit Glasphiole auslöst oder elektrisch durch einen Druckgasgenerator, angesteuert z.B. über eine RWA-Steuerzentrale, welche alle ein Zündplättchen auslösen und das Bodenstück aktivieren und zur Explosion bringen. Der dadurch endstehende Druck öffnet über ein Abschussrohr die entsprechende Öffnungsfläche.
Wichtiger Hinweis für Betreiber dieser Anlagen-Typen:
Auf Bauteile wie pyrotechnische Druckgasgeneratoren und Bodenstücke erteilt der Hersteller nur eine 3-Jährige Funktionsgewährleistung, sowie auf Thermobügel des Typs Rasant 6 Jahre.
Ein Austausch ist nach Ablauf dieser Vorgaben dringend notwendig.

Alle RWA Varianten sind auch durch geeignete Zusatzkomponenten über eine Brandmeldeanlage ansteuerbar.

Der Vorteil von NRA-Anlagen: Sie können im Brandfall durch Laien problemlos bedient werden. Die Wartung erfolgt mindestens im jährlichen Rhythmus. Die hier aufgeführten Beispiele stellen nur eine Auswahl der gängigsten Brandschutzanlagen dar. Alle genannten Wartungsintervalle sind gesetzlich, durch anerkannte Regeln der Technik, berufsgenossenschaftliche Regeln oder Herstellervorgaben vorgeschrieben und damit verpflichtend.

Wartung: Eine fachgerechte Wartung muss innerhalb von 12 Monaten durch eine sachkundige Person erfolgen.

Wichtiger Hinweis zu elektrischen RWA-Anlagen:

Da diese Anlagen auch zur täglichen Lüftung genutzt werden können und unter Umständen automatisch (durch Wind- und Regensensoren oder Gebäudeleittechnik) oder von einer nicht einsehbaren Stelle diese Entrauchungsflächen (wie Fenster, Lichtkuppel, Klappen o.a.) geschlossen werden können, ist es notwendig eine Risikoanalyse durchzuführen um eventuell bestehende Quetschgefahren durch Fensterflügel und festen Teilen in der Umgebung oder Scherbewegungen festzustellen zu können und Maßnahmen zu ergreifen. 

Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 14121-1 und Ermittlung der Schutzklasse für

“unvollständige Maschinen – kraftbetätigte Fenster” der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Zudem wird bei dieser Risikoanalyse auf weitere Gefahren, wie z.B. vorhanden sein einer Absturzgefahr eines Fensterflügels (z.B. keine Fangvorrichtungen beim Kippflügel vorhanden) oder Stoßgefahr durch den Fensterflügel oder den Antrieb o.ä. hingewiesen und fachgerechte Lösungen angeboten.

Bei Fragen oder Anregungen, melden Sie sich gern.

Oliver Di Natale

Bürgerstraße 20
47057 Duisburg

Fax: 0203 – 346 999 60